Vertrauens­anwalt (Ombudsmann) für Mitarbeiter­/-innen*
Zufriedene Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolges
In Situationen, in denen sich Mitarbeiter bei Schwierigkeiten oder Problemen nicht an den Ansprechpartner innerhalb der DEPENBROCK Gruppe wenden möchten, besteht ab dem 08.07.2022 die Alternative, einen Vertrauensanwalt zu kontaktieren. Themen, bei denen der Vertrauensanwalt als Ansprechpartner fungieren kann, sind z. B.:
- Diebstahl, Betrug
- Diskriminierung
- Fehlverhalten
- Korruption
- Mobbing
- sexuelle Belästigung
- Verstöße gegen Arbeitssicherheitsrichtlinien, Datenschutzvorgaben, Qualitätssicherheitsrichtlinien oder Umweltschutzvorgaben
- Weitergabe vertraulicher Informationen
- Gesetz ab 01.01.2024 über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG)
Weitere Infos lesen Sie in der Verfahrensordnung
Vertrauens­anwalt der DEPENBROCK Gruppe
Ein Vertrauensanwalt ist eine unabhängige Vertrauensperson, an die sich Mitarbeiter und Dritte wenden können, wenn sie Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Unternehmen geben möchten. Vertrauensanwalt für die DEPENBROCK Gruppe ist Herr Dr. Carsten Thiel von Herff. Herr Thiel von Herff ist unparteiischer Rechtsanwalt und besitzt umfassende Erfahrungen als Vertrauensanwalt für verschiedene bekannte Unternehmen – darunter die Deutsche Fußball Liga, Allianz und Miele.
Vorgehen bei Hinweisen
Sobald ein Hinweis beim Vertrauensanwalt eingegangen ist, prüft dieser den Hinweis auf Plausibilität. Falls sich ein Verdacht auf eine Verletzung von Strafgesetzen oder ein Verstoß gegen interne Verhaltensregeln – beispielsweise gegen die Verhaltensrichtlinien der DEPENBROCK Gruppe – ergibt, leitet er unter Absprache mit dem Hinweisgeber den Hinweis, ggf. auch anonymisiert, an die DEPENBROCK Gruppe weiter. Der Vertrauensanwalt begleitet den Vorgang, während die DEPENBROCK Gruppe eine Untersuchung des übermittelten Sachverhalts veranlasst. Die rechtliche Bewertung des untersuchten Sachverhalts und die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung inkorrekter Geschäftspraktiken erfolgen gemeinsam mit dem Vertrauensanwalt.
Spätestens nach Abschluss des Vorgangs wird der Hinweisgeber hierüber im Rahmen des rechtlich Möglichen informiert. Zusätzlich kann sich der Hinweisgeber jederzeit über den Stand des Vorgangs erkundigen.
Anonymität und Schutz des Hinweis­gebers
Zu jedem Zeitpunkt ist die Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet, soweit dies gewünscht wird. Es ist deshalb grundsätzlich möglich, dass Hinweise durch den Vertrauensanwalt anonym an die DEPENBROCK Gruppe weitergeleitet werden. Sämtliche Kommunikation erfolgt dann im Weiteren über den Vertrauensanwalt, der der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.
Der Schutz des Hinweisgebers ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Bearbeitung der Anliegen. Der Hinweisgeber ist vor allem dadurch geschützt, dass jede gegen ihn gerichtete Vergeltungshandlung nicht toleriert wird.
Dem Wunsch des Hinweisgebers nach dem Schutz seiner Identität steht das Interesse der von dem Hinweis betroffenen Personen an der Offenlegung des Sachverhaltes entgegen. Deshalb wird ein bewusster Missbrauch der Möglichkeit, Beschwerden und Hinweise abzugeben, nicht toleriert. Der Vertrauensanwalt darf bei einem vorsätzlichen Missbrauch des Hinweisgebersystems die Identität des Hinweisgebers gegenüber dem Unternehmen ausnahmsweise offen legen.
Ergänzungen
- Der Vertrauensanwalt stellt eine zusätzliche Möglichkeit für die Abgabe von Hinweisen dar. Seine Aufgabe lässt die weiteren Regelungen über Beschwerden und Hinweise unberührt.
- Die Inanspruchnahme des Vertrauensanwaltes ist für den Hinweisgeber kostenfrei.
Kontakt­möglichkeiten
Hinweisgeber können ihre Hinweise schriftlich (E-Mail, Brief, Fax) oder telefonisch oder persönlich an Herrn Thiel von Herff übermitteln:
Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Loebellstraße 4
D-33602 Bielefeld
Telefon: 0521 / 55 7 333 0
Telefax: 0521 / 55 7 333 44
Mobil: 0151 / 58 2 303 21
vertrauensanwalt@thielvonherff.de
www.report-tvh.de
Stemwede, 09.03.2024